Einstellungsgespräch und Ausbildungsvertrag

Ist die erste Hürde genommen und ein Einstellungsgespräch vereinbart, sollten Ausbilder und angehender Praktikant über die Ziele der praktischen Ausbildung, über Erwartungen und Anforderungen sprechen. Sinnvoll ist durchaus, einen Probetag zu vereinbaren, um sich vor Vertragsabschluss besser kennenzulernen.

Vertrauen ist gut, ein Vertrag ist besser. Die Apothekerkammer rät, die Ausbildungsbedingungen auf jeden Fall vertraglich zu regeln und schriftlich zu formulieren. Allerdings gibt es keine Standardverträge für das Praktikum außerhalb der öffentlichen Apotheke, weil die Verträge in der Industrie und für Krankenhausapotheken meist an andere Tarifverträge angelehnt sind.

Ein Praktikumsvertrag sollte den Inhalten der Approbationsordnung (AAppO) entsprechen und mindestens diese Punkte enthalten:

· Namen und Adressen der Vertragspartner
· Ziel der Anstellung (Ausbildung zum Apotheker im Rahmen der AAppO)
· Ausbildungsdauer
· Kündigungsrecht/Probezeit
· Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden
· Weisungsrecht
· Geschäftsgeheimnisse
· Vergütung
· Arbeits- und Urlaubszeiten