Ausbildungsvergütung und Arbeitszeiten

Ausbildungsvergütung und Arbeitszeiten in der Apotheke sind durch den Tarifvertrag für Apotheker, geschlossen zwischen ADEXA – Die Apothekengewerkschaft und dem Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken, geregelt. Momentan beträgt die für eine Anstellung in Vollzeit notwendige Arbeitszeit 40,0 Stunden je Woche, der Urlaubsanspruch 34 Werktage (nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit 34 Werktage), jeweils bezogen auf sechs Werktage je Woche.

Laut Gehaltstafel vom 1. Januar 2023 erhalten Pharmazeuten im Praktikum während ihrer Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken eine Ausbildungsvergütung,

die 1.040,– €

jeweils monatlich brutto (bei 40 Std. wöchentlich) beträgt.

Der Tarifvertrag ist nur dann als Mindeststandard verpflichtend, wenn beide Vertragspartner, d. h. Arbeitgeber als auch Praktikant, Mitglieder der verhandelnden Organisationen sind. Sollte der Tarifvertrag nicht verpflichtend gelten, so kann er doch als Richtschnur dienen, wobei bessere Regelungen immer möglich sind.

Unabhängig von obigem ist der Praktikant für die Dauer des begleitenden Unterrichts, der verpflichtend zu besuchen ist und von den Apothekerkammern veranstaltet wird, unter Gehaltsfortzahlung freizustellen. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Praktikant tätig ist.